NÖ Tierschutzvolksbegehren
Unter https://tierschutzvolksbegehren.at/ finden Sie Informationen zum Tierschutzvolksbegehren.
Mitteilungen der NÖ Tierschutz-Ombudsfrau
Mit 1. Jänner 2005 trat das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere, BGBl. Nr. 118/2004 in Kraft.
Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Im Vordergrund steht der Schutz des einzelnen Tieres als Individuum. Das Bundesgesetz zielt nicht auf die Wahrung öffentlicher Interessen sondern auf den Schutz der Interessen der Tiere ab. Die Wahrnehmung dieser Interessen hat der Gesetzgeber den Tierschutzombudsleuten übertragen.
Verpflichtende Kastration von Katzen
Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 61/2017 vom 25. April 2017 sind zahlreiche Änderungen kundgemacht worden. Mit diesen geänderten Bestimmungen wurde auch der Begriff Zucht neu definiert und bringt diese Änderung im Zusammenhang mit der verpflichtenden Kastration von Katzen ebenfalls Neuerungen.
Hund & Erholung - Natur & Landwirtschaft
Hundekot in Feldern und Wiesen sorgt gerade nach der Schneeschmelze immer wieder für Ärger und Probleme. Vor allem Grünflächen im Bereich von beliebten Ausflugszielen und entlang von Spazierwegen können durch Hundekot stark belastet werden. Zwar stellen tierärztliche Untersuchung und regelmäßige fachgerechte Entwurmung des Hundes eine wichtige Maßnahme dar, um mögliche Infektionskrankheiten zu vermeiden und Infektionsketten zu unterbrechen. Wie in vielen Lebensbereichen gilt jedoch auch bei Hundekot: „Allein die Dosis macht´s, dass ein Ding kein Gift sei“.
Hundehalter - Information der Bezirkshauptmannschaft
Hundehalter haben eine besondere
Verantwortung für ihre Hunde gegenüber
den frei lebenden Tieren.