
Stellungskommissionen
Hinweis für Stellungspflichtige
Nach der COVID-19 bedingten Aussetzung der Stellungen wurden diese im Juni 2020 wieder aufgenommen.
Unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen COVID-Lage, sowie der durch die Bundesregierung erlassenen Verordnungen zur Eindämmung des COVID-19-Virus, mussten jedoch zeitweise weniger Wehrpflichtige zur Stellung geladen werden, um die vorgeschriebenen Personenabstände und Maximalbelegungen von Räumen einhalten zu können.
Stellungstermine werden seither ausschließlich individuell mittels einer neuerlichen "Ladung zur Stellung" bekannt gegeben. In dieser Ladung zur Stellung ist der Zeitpunkt des Beginns, die Dauer und der Ort der Stellung angeführt.
Diese Ladungen erhalten die Stellungspflichtigen durch die zuständigen Ergänzungsabteilungen. Diese stehen auch für weiteren Informationsbedarf zur Verfügung.
Aufgrund der noch nicht vorhersehbaren Entwicklung der COVID-19-Lage wird bis auf Weiteres, auch für das Jahr 2021, keine Stellungskundmachung bekannt gemacht werden.
Alle Stellungspflichtigen werden vor dem Betreten des Stellungshauses einem COVID-Antigen-Schnelltest durch medizinisches Fachpersonal unterzogen.
Darüber hinaus wird vor allem durch entsprechende Schutz- und Hygienemaßnahmen, wie die Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Stellungspflichtigen und zum Stellungspersonal, dem verpflichtenden Tragen einer FFP-2 Maske (das Tragen eigener Masken ist erlaubt) und durch die Verringerung der Belegung von Räumen und Unterkünften, ein hoher Schutzzustand in den Stellungshäusern sichergestellt.
Wichtig: Fühlen Sie sich krank (Fieber und/oder Husten und/oder Kurzatmigkeit, Geschmacks- und/oder Geruchsstörung) oder hatten Sie innerhalb der letzten 14 Tagen Kontakt mit einer an Coronavirus (SARS-CoV-2, CoVid-19) erkrankten Person, dann bleiben Sie der Stellung fern. Bitte rufen Sie unverzüglich Ihre Ergänzungsabteilung an bzw. schreiben Sie ein E-Mail. Sie erhalten dann einen neuen Stellungstermin.
Statistik Austria kündigt SILC-Erhebung an
Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen. Die Ergebnisse von SILC liefern für Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit grundlegende Informationen zu den Lebensbedingungen und Einkommen von Haushalten in Österreich. Es ist dabei wichtig, dass verlässliche und aktuelle Informationen über die Lebensbedingungen der Menschen in Österreich zur Verfügung stehen.
Die Erhebung SILC (Statistics on Income and Living Conditions/Statistiken zu Einkommen und Lebensbedingungen) wird jährlich durchgeführt. Rechtsgrundlage der Erhebung ist die nationale Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (ELStV, BGBl. II Nr. 277/2010 idgF), eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU-Verordnung 2019/1700) sowie weitere ausführende europäische Verordnungen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen.
Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus dem Zentralen Melderegister jedes Jahr Haushalte in ganz Österreich für die Befragung ausgewählt. Auch Haushalte Ihrer Gemeinde könnten dabei sein! Die ausgewählten Haushalte werden durch einen Ankündigungsbrief informiert und eine von Statistik Austria beauftragte Erhebungsperson wird von Februar bis Juli 2021 mit den Haushalten Kontakt aufnehmen, um einen Termin für die Befragung zu vereinbaren. Diese Personen können sich entsprechend ausweisen. Jeder ausgewählte Haushalt wird in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt, um auch Veränderungen in den Lebensbedingungen zu erfassen. Haushalte, die schon einmal für SILC befragt wurden, können in den Folgejahren auch telefonisch Auskunft geben.
Inhalte der Befragung sind u.a. die Wohnsituation, die Teilnahme am Erwerbsleben, Einkommen sowie Gesundheit und Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen. Für die Aussagekraft der mit großem Aufwand erhobenen Daten ist es von enormer Bedeutung, dass sich alle Personen eines Haushalts ab 16 Jahren an der Erhebung beteiligen. Als Dankeschön erhalten die befragten Haushalte einen Einkaufsgutschein über 15,- Euro.
Die Statistik, die aus den in der Befragung gewonnenen Daten erstellt wird, ist ein repräsentatives Abbild der Bevölkerung. Eine befragte Person steht darin für Tausend andere Personen in einer ähnlichen Lebenssituation. Die persönlichen Angaben unterliegen der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz gemäß dem Bundesstatistikgesetz 2000 §§17-18. Statistik Austria garantiert, dass die erhobenen Daten nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergegeben werden.
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Weitere Informationen zu SILC erhalten Sie unter:
Statistik Austria
Guglgasse 13
1110 Wien
Tel.: +43 1 711 28-8338 (werktags Mo.-Fr. 9:00-15:00 Uhr)
E-Mail: erhebungsinfrastruktur@statistik.gv.at
Internet: www.statistik.at/silcinfo

Achtung Polizeitrick
Kriminelle versuchen derzeit wieder vermehrt mit dem sogenannten „Polizeitrick“ gutgläubige MitbürgerInnen um ihr Erspartes zu bringen. Zu diesem Zweck kontaktieren sie ihre Opfer via Telefon, oftmals mit einer vorgetäuschten Nummer der Polizei (059133), und geben sich als Kriminalpolizisten aus. In den letzten Wochen wurde eine große Anzahl von derartigen Betrugsversuchen festgestellt. Die Täter warnen vor kurz bevorstehenden Einbrüchen bzw. Diebstählen. Sie bieten den Opfern an, Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände für diese sicher zu verwahren.
Die Polizei ersucht daher, auf solche Kontaktversuche nicht einzugehen, diese sofort abzubrechen und der „richtigen“ Polizei zu melden. Grundsätzlich gilt es, unbekannten Personen ein gesundes Misstrauen entgegenzubringen und keinesfalls Forderungen zu erfüllen und die Türe zu öffnen. Geben Sie niemandem, weder persönlich, schriftlich oder telefonisch Ihre Daten – insbesondere Bankdaten – weiter.
Wie können Sie sich schützen?
- Lassen Sie sich von der möglicherweise am Display Ihres Telefons aufscheinenden Nummer der Polizei nicht verunsichern, diese könnte gefälscht sein
- Die „richtige“ Polizei wird Geld oder Wertgegenstände nie zur Verwahrung übernehmen, da dafür die rechtliche Grundlage fehlt
- Beratung, Informationen und Empfehlungen zum Schutz des Eigentums bekommen Sie durch Präventionsbeamte der „richtigen“ Polizei unter 059133
· Sprechen Sie grundsätzlich nie über Ihre Vermögensverhältnisse, geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis
- Lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein und machen Sie Ihrem Gegenüber entschieden klar, dass Sie auf keine der Forderungen/Angebote eingehen werden.
- Legen Sie umgehend auf, wählen Sie den Notruf 133 und verständigen Sie die „richtige“ Polizei
· Lassen Sie niemanden in Ihr Haus oder Ihre Wohnung, den Sie nicht kennen
Landeskriminalamt Niederösterreich – Kriminalprävention
Tel.: 059 133 - 30 – 3333 / Mail: lpk-n-lka-praevention@polizei.gv.at

Heizkostenzuschuss 2020/21
Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/21 in der Höhe von € 140,00 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes ab
3. Dezember 2020 bis 30. März 2021 beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
- AusgleichszulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie weiter unten als Download.
Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
- Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
- Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
- Hauptwohnsitz in NÖ
- Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
- Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
- Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
- Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
- Alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben
Besondere Hinweise:
Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
· Download: Antrag für den NÖ Heizkostenzuschuss 2020/21 (pdf, 0.2 MB)
· Download: NÖ Heizkostenzuschuss 2020/21 - Richtlinien (pdf, 0.1 MB)
· Download: Erläuterungen zu den Richtlinien (pdf, 0.3 MB)
Informationen zum Coronavirus
Hotline: +43 800 555 621
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Nahversorger - Lieferservice
Dankeswerterweise haben sich unsere Nahversorger bereit erklärt, für gefährdete Personen oder jene, die aus anderen Gründen keine Einkäufe tätigen können, ein Lieferservice anzubieten. Wenn Sie also Produkte des täglichen Lebens benötigen, können Sie diese bei untenstehenden Geschäften telefonisch bestellen:
Nah & Frisch | Kaufhaus Staudacher | Tel. Nr. 02953 27723 |
Spar | Kaufhaus Lenz | Tel. Nr. 02953 2225 |
Raiffeisen-Lagerhaus | Filiale Dürnleis | Tel. Nr. 02953 2202 |
Der Einkauf wird Ihnen nach Vereinbarung zugestellt.
Menü zur Selbstabholung und Essen auf Räder - Gasthaus Hier & Jetzt
Unter https://www.facebook.com/hierundjetztgmx.at/ finden Sie das tägliche Menü.
Bitte um Vorbestellung bis 10:00 Uhr unter Telefonnummer 0677 / 62035793.
Wer der Umwelt etwas Gutes tun will bringt sein Geschirr mit.
Selbstabholung von 11:30 bis 13:00 Uhr möglich.
Die Versorgung mittels Essen auf Räder kann bei Bedarf in Anspruch genommen werden.
Bitte um Vorbestellung bis 10:00 Uhr unter Telefonnummer 0677 / 62035793.
Gasthaus Hier & Jetzt, 2023 Kleinweikersdorf, Kleinweikersdorf 1
Tel.Nr.: 0677 / 62035793, E-Mail: hierundjetzt(at)gmx.at
Information von Dr. Marlene Wimberger-Novotny
LIEBE PATIENTEN/PATIENTINNEN!
Wir sind für Sie da, aber anders als gewohnt!
Ab sofort müssen Ordinationen als Terminordinationen geführt werden, das heißt, dass alle Patienten telefonisch einen Termin vereinbaren müssen unter 02953 2229.
Verein Pfötchenhilfe sucht Plätze für scheue Katzen
Anforderungen: Eingewöhnungsraum (ausbruchsicher) für die ersten Wochen, Bereitschaft, die Katzen einmal täglich zu füttern, Auszug mindestens zu zweit (gerne zu dritt, ....)
Manchmal müssen Streunerkatzen von ihrem gewohnten Umfeld abgesiedelt werden - ein enormer Stress für sie. Für diese "untouchables" suchen wir Pferdeställe, Bauernhöfe oder Privatpersonen mit einem großen Grundstück in verkehrsarmer Gegend, wo diese Katzen nach Eingewöhnung einfach ohne ständiger Anwesenheit eines Menschen, aber trotzdem versorgt, leben dürfen. Selbstverständlich ziehen die tüchtigen Mäusefänger kastriert, ungezieferbefreit und gechipt bei Ihnen ein.
Verein Pfötchenhilfe
Alter Postweg 2
2130 Paasdorf
www.pfötchenhilfe.info
www.facebook.com/pfoetchenhilfe
ZVR: 177051180
Umfrage der Universität Innsbruck: Wie wird Autonomes Fahren die Zukunft der Mobilität ändern?
Selbstfahrende Fahrzeuge sollen künftig Unfälle und Staus vermeiden, die Umwelt schonen und den Fahrern ermöglichen, die Reisezeit für andere Tätigkeiten zu nutzen. Werden sich die erhofften Effekte einstellen? Oder kommt es stattdessen zu mehr Verkehrsbelastungen und zunehmender Zersiedlung? Die Uni Innsbruck arbeitet zu diesem Thema im EU-Projekt "WISE-ACT". Im Zuge dieses Projekts läuft eine internationale Umfrage, welche möglichst breitgefächert die Meinung der Bevölkerung einfangen soll. Die Teilnehmer können tolle Preise gewinnen.
Wer sich für dieses spannende Zukunftsthema interessiert und die Forschung unterstützen möchte, kann an dieser internationalen Umfrage teilnehmen und Gutscheine gewinnen unter: www.tiny.cc/uibk
Liebevolle, kreative Kinderbertreuung im Bezirk Hollabrunn
Liebe Eltern,
ich biete ab sofort Kinderbetreuung und Ferienbetreuung für Kinder aus dem Bezirk Hollabrunn in Form einer kreativen Kindergruppe zu einem Unkostenbeitrag in Höhe von 20,00 € pro Tag und Kind an.
Wir malen, singen und gestalten unseren Vormittag oder Nachmittag.
Ihre Lieben können zwischen 08:00 und 18:00 Uhr flexibel gebracht und abgeholt werden.
Geplant sind viele Spiele im kindersicheren Haus samt großzügigen Garten - genauso wie Ausflüge.
Abends kann ich nach Vereinbarung auch gerne zu Ihnen nach Hause kommen.
Ich selbst bin 31 Jahre alt und Mutter eines 7-jährigen Sohnes. Von mir wurde die Sozialfachschule besucht und ich habe auch Erfahrung mit der Betreuung mehrerer Kinder, da ich auch 3 aufgeweckte Neffen habe.
Bei Interesse kontaktieren Sie mich:
Janine Colard
2023 Nappersdorf
Tel.: +43(0)660 / 459 1162
Neue Tagesbetreuung für Kleinkinder in Schöngrabern
Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres startet im September 2019 auch die neue Tagesbetreuungseinrichtung für Kleinkinder in Schöngrabern.
Der derzeit noch in Bau befindliche Zubau zum bestehenden Kindergartengebäude bietet künftig Platz für bis zu 15 Kinder. Neben einem 75 m² großen Gruppenraum steht den Kindern auch ein eigener Ruheraum zur Verfügung, in dem sie entspannen und rasten können. Speziell für die Betreuung von Kleinkindern ab einem Jahr ausgebildete Mitarbeiterinnen kümmern sich um die Bedürfnisse der Kinder.
Geöffnet hat die Tagesbetreuungseinrichtung nach Bedarf ganzjährig von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 17 Uhr. Den Kindern wird neben dem Mittagessen auch eine Vormittags- und Nachmittagsjause geboten.
Für den Ankauf von Bastelmaterial und Spielen wird ein monatlicher Elternbeitrag von 10 Euro verrechnet. Die Abrechnung der Betreuung erfolgt gestaffelt nach Tagen bzw. halben Tagen.
Bei Fragen oder Interesse an einem Betreuungsplatz für Ihr Kind melden Sie sich einfach beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Grabern. Frau Zehetmayer steht Ihnen für Auskünfte zur Tagesbetreuungseinrichtung gerne zur Verfügung. Die verfügbaren Plätze werden nach Einlangen der Anmeldungen vergeben.
Marktgemeinde Grabern
2020 Schöngrabern
Tel.: 02952 / 21 32
Jugendkarte NÖ
Das alles kann die JUGEND:KARTE NÖ:
• Persönlicher Altersnachweis im Sinne des NÖ Jugendgesetzes
• Zahlreiche Ermäßigungen bei Partnern in ganz Österreich
• Infos über Jugendangebote in Niederösterreich
• Zusendung unseres vierteljährlichen Magazins mit vielen jugendrelevanten Themen, Infos über Ermäßigungen und Gewinnspielen Europaweite Vorteile in Kooperation mit der European Youth Card
• Gibt es auch digital in der JugendApp NÖ (gilt als Altersnachweis!). In der JugendApp kann auch das VOR Jugendticket auf dem Handy abgespeichert werden.
So kann sie beantragt werden:
Das neue Antragsformular steht unter http://www.jugendinfo-noe.at/downloads/ zum Download zur Verfügung. Hier besteht die Möglichkeit zwischen physischer und digitaler JUGEND:KARTE NÖ zu wählen. Auf Wunsch können auch beide Varianten beantragt werden.
Ich beantrage die kostenlose - Jugendinfo Niederösterreich
www.jugendinfo-noe.at
Name Straße PLZ, Ort Geburtsdatum Handynummer E-Mail Mit der Unterschrift gebe ich die Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten gemäß den Bestimmungen auf
Der vollständig ausgefüllte Antrag muss gemeinsam mit einem aktuellen Passfoto sowie einer Kopie eines Dokuments (Staatsbürgerschaftsnachweis, amtlicher Lichtbildausweis oder Geburtsurkunde) in der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden.
Nach einer Bearbeitungszeit von etwa 3 bis 4 Wochen wird die JUGEND:KARTE NÖ von den MitarbeiterInnen der Jugend:info NÖ an die AntragstellerInnen versandt.
Wer die digitale JUGEND:KARTE NÖ beantragt hat, erhält innerhalb weniger Tage nach Erhalt einen Freischalt-Code per SMS.
Die Jugend:info NÖ ist deine Anlaufstelle in NÖ für Infos zu jugendrelevanten Themen und dem EU-Programm Erasmus+ Jugend in Aktion.
Das VOR Jugendticket und Top-Jugendticket 2018/19 für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Ein MUSS für die jungen Leute von heute: VOR-Jugendticket und Top-Jugendticket bieten günstige, sichere und komfortable Mobilität für SchülerInnen und Lehrlinge bis 24 Jahre!
Gerade für junge Menschen in Ausbildung ist das Top-Jugendticket die einfachste und günstigste Art unterwegs zu sein. Damit stehen SchülerInnen und Lehrlingen Bus und Bahn nicht nur für den Weg zur Schule oder Lehrstelle zu Verfügung sondern auch für viele Aktivitäten in der Freizeit. Jugendtickets können von SchülerInnen und Lehrlingen unter 24 Jahren genutzt werden, wenn für sie Familienbeihilfe bezogen wird.
Überall gültig
Mit dem Top-Jugendticket um € 70 können alle Öffis in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland genutzt werden. Dazu gehören nicht nur die ÖBB, die Wiener Linien, der Postbus oder Dr. Richard, sondern auch alle kleineren Bus- und Bahn-Unternehmen sowie Stadtverkehre oder Wieselbusse. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie etwa touristische Angebote oder die private WESTbahn, welche nicht mit den Jugendtickets abgedeckt werden. Damit steht ein riesiges Verkehrsnetz an allen Tagen des Jahres - auch in den Ferien - zur Verfügung. Das Jugendticket um € 19,60 hingegen gilt für Fahrten mit den benötigten Öffis zwischen Hauptwohnsitz und Schule bzw. Lehrstelle.
Die Jugendtickets kann man ab August in Postfilialen und bei teilnehmenden Post Partnern in Niederösterreich und dem Burgenland, bei Vorverkaufsstellen und Ticket-Automaten der Wiener Linien sowie im VOR-ServiceCenter am Wiener Westbahnhof kaufen. Im VOR-Online-Ticketshop auf shop.vor.at sowie im Ticketshop der Wiener Linien, ÖBB-Ticketshop und der ÖBB App stehen die neuen Tickets ab Juli zur Verfügung.
Tickets die online gekauft wurden, sind gegen Verlust gesichert und können beliebig oft neu ausgedruckt oder auf das Handy geladen werden. Die neuen Jugendtickets gelten für das kommende Schuljahr vom 1.9.2018 bis zum 15.9.2019 und sind in Kombination mit einem Schüler-, Berufsschul- oder Lehrlingsausweis gültig. Gegen eine Aufzahlung von € 50,40 können SchülerInnen und Lehrlinge jederzeit vom Jugendticket auf das Top-Jugendticket umsteigen. Weitere Informationen zu den Jugendtickets erhalten Sie auf www.vor.at sowie bei der VOR-Hotline unter 0800 22 23 24.
Herbst- und Winterzeit: Gemeinsam gegen Dämmerungseinbrüche!
Im Herbst setzt die Dämmerung schon zeitig ein. Während viele noch arbeiten, suchen sich Einbrecher am Abend im Schutz der Dunkelheit ihre Tatorte aus. Sie kommt jedes Jahr wieder, die Zeit der Dämmerungseinbrüche. Wie können Sie sich davor schützen?
Salzstreuung auf trockener Straße
für die Bevölkerung oft unverständlich, aber eine effiziente und umweltschonende Salzstreutechnik zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Durch präventive (vorbeugende) Salzstreuung, auch auf trockener Straße, vor Niederschlagsereignissen und vor zu erwartender Reifbildung kann die Verkehrssicher- heit wesentlich erhöht werden.
Schneeräumung

Die Pflichten der Anrainer gemäß § 93 StVO - Wer wann und wo räumen muss!
Der Winter ist da und damit wird in vielen Gemeinden nahezu jährlich die Frage aufgeworfen, wer für die Schneeräumung der Gehsteige zuständig ist.
Auf diese Frage geben KOMMUNAL und der § 93 der StVO 1960 eine eindeutige Antwort.
Wasserzähler und Wasserleitungen

Vorsicht bei Frost!
Winterzeit ist Frostzeit - die Temperaturen fallen unter null Grad und die Meldungen über eingefrorene Wasserzähler und Wasserleitungen häufen sich.
Neuer „One-Stop-Shop“ für den Wohnbau.
Von der Infobroschüre über die Wohnungssuche bis zum Antragsformular:
Alles gebündelt im neuen Webangebot des Landes Niederösterreich.
Niederösterreich ist seit vielen Jahren Vorreiter im Bereich Wohnbau. Jährlich werden mehr Wohneinheiten als in allen anderen Bundesländern gebaut. Damit die NÖ Wohnbauförderung weiterhin ‚on top‘ bleibt, wurde jetzt ein neuer ‚One-Stop-Shop‘ für den Wohnbau in Form einer neuen Website ins Leben gerufen. Von der Infobroschüre, über die Wohnungssuche bis hin zum Antragsformular findet sich hier alles, was der Häuslbauer braucht. www.noe-wohnbau.at – ein gelungenes Beispiel für Verwaltungsvereinfachung und Serviceorientierung.
24 Stunden Pflege Jobangebot
Medizinzentrum 24 Pflege
Umfangreiche Kurssuche in unserer Gemeinde-Homepage
Weiterbildungen schnell und regional finden
Unter dem Link „Bildungsangebote“ finden Sie ab jetzt alle Weiterbildungsmöglichkeiten aus ganz Niederösterreich kompakt und übersichtlich in unserer Gemeinde-Homepage. Von den großen, überregionalen Instituten bis zum lokalen Anbieter in unserer Gemeinde sind alle vertreten, die ganze Vielfalt der Themen steht für Sie bereit. Regional und thematisch geordnet finden sie den passenden Kurs in Ihrer Nähe!
Diplomarbeitsbörse - Regionalentwicklung
Die Plattform für praxisorientierte, wissenschaftliche Arbeiten zur Regionalentwicklung in NÖ.
Die Diplomarbeitsbörse für das westliche Weinviertel ist online. Kernstück dieser Plattform ist der Themenmarktplatz. Auf dieser können Aufgabenstellungen mit Bezug zur Gemeinde- und Regionalentwicklung online gestellt werden. Die Zielsetzung dabei: Studierende sollen Aufgabenstellungen aus der Praxis wissenschaftlich bearbeiten.
Mutter-Eltern-Beratung in Niederösterreich
Die Einrichtung der Mutter-Eltern-Beratung in Niederösterreich ist seit 1925 ein bewährtes Modell zur Gesundheitsvorsorge für Kinder von der Geburt bis zur Schulzeit.
weiter siehe: www.noel.gv.at/Gesundheit/Gesundheitsvorsorge-Forschung/Mutter-Eltern-Beratung.html
Lesen und Schreiben
ist nicht für jeden eine Selbstverständlichkeit. Seit Veröffentlichung der OECD-Studie PIAAC („PISA für Erwachsene“) ist bekannt, dass in Österreich rund eine Million Menschen nicht über jene schriftsprachlichen Kenntnisse verfügen, die in ihrem Lebensumfeld – privat oder beruflich – vorausgesetzt werden.

Das kostenlos erreichbare Alfatelefon Österreich 0800 244 800 ist eine überregionale und überinstitutionale Beratungsstelle, wo alle Informationen über Kursangebote zusammenlaufen. Geschulte Berater_innen geben dort über das am besten passende Kursangebot Auskunft und beantworten alle Fragen, die das Thema Basisbildung und Alphabetisierung betreffen.
Weitere Informationen finden Sie auf:
www.basisbildung-alphabetisierung.at
www.facebook.com/basisbildung

RAINBOWS – Geschichte und Eckdaten in Niederösterreich
RAINBOWS entstand 1985 in den USA aus der Situation heraus, dass Kinder und Jugendliche keine Möglichkeit hatten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sich ihre Eltern getrennt haben. In Österreich gibt es RAINBOWS seit 1991.
Informationskampagne - Lieber gleich mit Kinderpass
"Feuerbrand" - Eine bedrohliche Pflanzenkrankheit
Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende, bakterielle Krankheit und stellt eine ernstzunehmende Gefahr für das Kernobst und für anfällige Ziergehölze (Fam. Rosengewächse) dar! Bedroht sind sowohl der Erwerbsobstbau, der landschaftsprägende Streuobstbau als auch Baumschulen, landwirtschaftliche Betriebe, Hausgärten und öffentliche Grünanlagen.
Gesetzesreform Parkausweis für chronisch Kranke

Gewisse chronisch kranke Menschen erhalten ab Jänner 2014 den Eintrag "Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit". Damit soll die individuelle Förderung der Mobilität erfolgen.
Natur vor unserer Haustür
Auf der Website www.naturland-noe.at finden Sie alle Schutzgebiete im Bezirk Hollabrunn!
Wussten Sie schon, dass vor Ihrer Haustür der Fischotter lebt bzw. die Sand-Strohblume blüht? Niederösterreich ist ein Naturland und Naturschutz hat bei uns eine lange Tradition: Mehr als 30 Prozent der Landesfläche sind als Schutzgebiet ausgewiesen und unser erweiterter Garten kann sich wirklich sehen lassen!
Mit gutem Beispiel voran - Impfschutz über 50

Impfschutz für alle Menschen über 50 Jahre
Um diese Generation vor gefährlichen Infektionskrankheiten und häufig auftretenden schweren Komplikationen zu schützen, gibt es speziell auf die Altersgruppe abgestimmte Indikations- und Auffrischungs-Impfungen. Denn Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die der Medizin zur Verfügung stehen.
Kampangne "Wofür Ihre Gemeinde sonst noch sorgt!"

Ob Kinderbetreuung, Wasser, Abwasser, Brandschutz oder Straßen. Die Aufgaben der Gemeinden umfassen alles, was im täglichen Leben wichtig ist. Hier haben wir für Sie ein paar Eckdaten zusammengestellt. Klicken Sie sich durch und informieren Sie sich darüber, was Ihre Gemeinde jeden Tag für Sie an Leistungen bereitstellt.
Meine Gemeinde sorgt dafür, dass ich mich sicher fühlen kann!
Sicherheit und soziale Geborgenheit tragen wesentlich zum Wohlbefinden der Bevölkerung in ihrem Lebensraum bei. 4.500 Freiwillige Feuerwehren mit 340.000 Mitgliedern sorgen für Sicherheit und können im Fall von Brand- oder Naturkatastrophen das Schlimmste verhindern. Weitere 60.000 Freiwillige sind bei den Rettungsdiensten tätig.
Hund & Erholung - Natur & Landwirtschaft
Hundekot in Feldern und Wiesen sorgt gerade nach der Schneeschmelze immer wieder für Ärger und Probleme. Vor allem Grünflächen im Bereich von beliebten Ausflugszielen und entlang von Spazierwegen können durch Hundekot stark belastet werden. Zwar stellen tierärztliche Untersuchung und regelmäßige fachgerechte Entwurmung des Hundes eine wichtige Maßnahme dar, um mögliche Infektionskrankheiten zu vermeiden und Infektionsketten zu unterbrechen. Wie in vielen Lebensbereichen gilt jedoch auch bei Hundekot: „Allein die Dosis macht´s, dass ein Ding kein Gift sei“.
Information der Bezirkshauptmannschaft
Hundehalter haben eine besondere
Verantwortung für ihre Hunde gegenüber
den frei lebenden Tieren.
Verpflichtende Kastration von Katzen
Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 61/2017 vom 25. April 2017 sind zahlreiche Änderungen kundgemacht worden. Mit diesen geänderten Bestimmungen wurde auch der Begriff Zucht neu definiert und bringt diese Änderung im Zusammenhang mit der verpflichtenden Kastration von Katzen ebenfalls Neuerungen.
Mitteilungen der NÖ Tierschutz-Ombudsfrau
Mit 1. Jänner 2005 trat das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere, BGBl. Nr. 118/2004 in Kraft.
Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Im Vordergrund steht der Schutz des einzelnen Tieres als Individuum. Das Bundesgesetz zielt nicht auf die Wahrung öffentlicher Interessen sondern auf den Schutz der Interessen der Tiere ab. Die Wahrnehmung dieser Interessen hat der Gesetzgeber den Tierschutzombudsleuten übertragen.