Anmeldung – Zuständigkeit
§ 4 NÖ Veranstaltungsgesetz
(1) Veranstaltungen sind vom Veranstalter
- 1. bei der Gemeinde des Veranstaltungsortes, wenn die Veranstaltung nur in einer Gemeinde stattfindet oder
- 2. bei der Bezirksverwaltungsbehörde, wenn
a) sich die Veranstaltung über mehrere Gemein- den erstreckt,
b) die Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können, 3000 Personen übersteigt,
c) Filme auf Projektionsflächen von mehr als 9 m² vorgeführt werden,
d) bei Tanzveranstaltungen mit technischen Hilfsmitteln zur Belustigung der Besucher Stoffe in die Veranstaltungsbetriebsstätte ein- gebracht werden (Schaum-, Styroporparties) oder - 3. bei der Landesregierung, wenn
a) sich die Veranstaltung über mehrere Bezirke erstreckt,
b) Motorsportveranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der StVO durchgeführt werden,
c) der Betrieb eines Freizeit-, Themenparks oder die Zurschaustellung gefährlicher Tiere erfolgt,
d) Musikfestivals veranstaltet werden, bei denen die Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können, die Zahl von 50.000 Personen übersteigt schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Bescheinigungen, Nachweise, Erklärungen und Konzepte anzumelden.
(2) Veranstaltungen, sind bei der Gemeinde spätestens vier Wochen, sonst spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.
Den genauen Gesetzestext finden Sie auf http://www.ris.bka.gv.at/lr-niederoesterreich unter dem Titel NÖ Veranstaltungsgesetz.
Für Veranstaltungsanmeldungen ist Ihnen das Bürgerservice, Tel. +43 (0)2953/2314, während der Amtsstunden, behilflich. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn, Tel. +43 (0)2952/9025.
Weitere wichtige Hinweise für Veranstalter:
Veranstaltungen dürfen nur in geeigneten, von der Behörde bewilligten, Veranstaltungsbetriebsstätten durchgeführt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Veranstaltungsbetriebsstätten bereits bei der Anmeldung der Veranstaltung entsprechend bewilligt sein müssen.
Für Betriebsstättengenehmigungen, die keine Gewerbebetriebe sind, ist die Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf, Tel. +43 2953 2314, zuständig.
Bitte vergessen Sie nicht die Veranstaltung bei der AKM (AKM ist als Genossenschaft organisiert und gehört den Autoren, Komponisten und Musikverlegern) anzumelden.
Die Gemeinde leitet die Anmeldung der Veranstaltung an die örtliche Polizeiinspektion, die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn (Fachgebiet Polizei), die Arbeiterkammer NÖ sowie die Wirtschaftskammer NÖ weiter.
Musik:
Bei der AKM muss für Veranstaltungen, die in irgendeiner Weise mit Musik verbunden sind, (z.B. Konzerte aller Art, Bälle, Frühschoppen, Zeltfeste, Tanzunterhaltungen, etc.) eine Lizenz für die Musiknutzung erworben werden.
Anmeldung AKM unter http://www.akm.at/