Bauangelegenheiten
Alles rund ums Bauen
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben gemäß § 14 der NÖ BO 2014 sind unter anderem Neu- und Zubau von Gebäuden, die Abänderung von Bauwerken, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz, die Belichtung oder Belüftung von Aufenthaltsräumen, die Aufstellung von Feuerungsanalgen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 400 kW oder der Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind.
Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO 2014 für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 10 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.
Sämtliche Anträge und Ansuchen finden Sie unter Formulare und Downloads / Bauen und Wohnen.
Das Informationsblatt für BauwerberInnen
soll Ihnen einen Überblick über die Kosten geben werden, die durch eine Bauführung im Normalfall zusätzlich zu den Baukosten anfallen.
Das Informationsblatt für BauwerberInnen zum Herunterladen finden Sie unter Formulare und Downloads / Bauen und Wohnen.