Auf unserer digitalen Amtstafel finden Sie wichtige Termine, Verlautbarungen und Kundmachungen. Der amtliche Aushang befindet sich am Gebäude des Gemeindeamtes in 2033 Kammersdorf 58 (Richtung Parkplatz).
Kundmachung gemäß § 13 AVG
Schriftliche Anbringen (beachten Sie jedoch den Hinweis unten!) können rechtswirksam an folgenden Adressen und in folgenden Formaten eingebracht werden:
1. Per Post:
Die Einbringung von schriftlichen Anbringen an die Markgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf ist unter folgender Adresse zulässig:
Kammersdorf 58
2033 Kammersdorf
2. Per Telefax:
Die Einbringung von schriftlichen Anbringen an die Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf per Telefax ist unter folgender Nummer zulässig:
+43 2953 2314 15
3. Per E-Mail:
Schriftliche Anbringen an die Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf können per E-Mail rechtswirksam ausschließlich an folgende Adresse übermittelt werden:
gemeinde@nappersdorf-kammersdorf.gv.at
Die Einbringung an die persönliche E-Mail-Adresse des Bürgermeisters sowie von Mitarbeitern der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf-Kammersdorf hat keine Rechtswirkungen.
Spam-Mails und E-Mails, die Computerviren enthalten, gelten als nicht eingebracht, können nicht bearbeitet werden und werden gelöscht. Hierüber wird der Übermittler nicht informiert. Gleiches gilt für Eingaben, die ausführbare Programme enthalten können. Die maximale Größe von 10 Megabyte (inklusive aller Attachments/Beilagen) darf nicht überschritten werden.
Für Attachments/Beilagen, die im Anhang einer E-Mail übermittelt werden, dürfen ausschließlich folgende Formate verwendet werden: | |
Text: | .txt |
Dokument: | .pdf, .rtf, .doc, .xls, .ppt, .docx, .xlsx, .pptx, .odt, .ods, .odp |
Grafik: | .gif, .jpg, .bmp, .png |
Komprimiert | zip |
Schriftliche Anbringen werden nur während der Amtsstunden entgegengenommen und Empfangsgeräte nur während der Amtsstunden empfangsbereit gehalten.
Es wurden folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt:
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
24. Dezember und 31. Dezember – keine Amtsstunden
Parteienverkehr:
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
24. Dezember und 31. Dezember – kein Parteienverkehr
Hinweis:
§ 13 Abs. 1 AVG ist soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt, können Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen bei der Behörde schriftlich, mündlich oder telefonisch eingebracht werden. Rechtsmittel und Anbringen, die an eine Frist gebunden sind oder durch die der Lauf einer Frist bestimmt wird, sind schriftlich einzubringen. Erscheint die telefonische Einbringung eines Anbringens der Natur der Sache nach nicht tunlich, so kann die Behörde dem Einschreiter auftragen, es innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich oder mündlich einzubringen.
§ 13 Abs. 2 AVG können schriftliche Anbringen der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.
§ 13 Abs. 5 AVG ist die Behörde nur während der Amtsstunden verpflichtet, schriftliche Anbringen entgegenzunehmen oder Empfangsgeräte empfangsbereit zu halten, und, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, mündliche oder telefonische Anbringen entgegenzunehmen. Die Amtsstunden und die für den Parteienverkehr bestimmte Zeit sind im Internet und an der Amtstafel bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Ing. Martin Eckl