Unsere Freiwilligen Feuerwehren
Wir haben in der Marktgemeinde in jeder Katastralgemeinde (Dorf) eine Freiwillige Feuerwehr. Hier ist man vorbereitet, um bei Feuer und anderen Aufgaben zu helfen.
Eine Freiwillige Feuerwehr ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter auch einigen hauptamtlichen Kräften (z. B. für den Rettungsdienst etc.) zusammensetzt. Im Gegensatz dazu besteht eine Berufsfeuerwehr (BF) aus rein hauptamtlichen Einsatzkräften.
Unsere Feuerwehren sind 24 Stunden am Tag - 365 Tage im Jahr FREIWILLIG für alle da!
Sie helfen
- bei Vorbeugemaßnahmen bei Gefahr für Haus und Hof
- wenn Menschen in Gefahr sind
- wenn es kracht
- wenn es stürmt und schneit
- im Katastrophenfall
- bei Umweltverunreinigungen
- Tiere aus Notlagen zu befreien
- bei Großveranstaltungen
Sie wollen mitarbeiten im Team der Freiwilligen Feuerwehr und anderen Menschen helfen? Dann melden Sie sich bei der Freiwilligen Feuerwehr in Ihrer Katastralgemeinde.
Sie wollen der Freiwilligen Feuerwehr finanziell, als "unterstützendes Mitglied" helfen? Dann fragen Sie die Freiwillige Feuerwehr nach deren Kontoverbindung.
Notrufnummern
1 2 2 Feuerwehr
1 2 2 Rettungshunde NÖ
1 3 3 Polizei
1 4 4 Österreichisches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Wasser-Rettung, Höhlenrettung
1 4 0 Bergrettung
1 1 2 internationaler Notruf (Exekutive)
1 2 8 Notrufnummer EVN (Gasgebrechen)
Alle Notrufe
- sind ohne Vorwahl zu wählen
- stellen automatisch die Verbindung mit der richtigen Dienststelle her
NOTRUF: Geben Sie bitte folgende Daten bekannt:
WER - Wer ruft an? (Name, Adresse, Telefonnummer)
WAS - Was ist passiert? (Beschreibung der Situation, ungefähre Anzahl der Verletzten)
WO - genaue Ortsangabe
WANN - Zeitpunkt des Ereignisses
KATASTROPHENHILFSDIENST
Der Katastrophenhilfsdienst ist eingerichtet zur überörtlichen Hilfeleistung in Katastrophenfällen und bei größeren Einsätzen zur Unterstützung und / oder Ablösung der eingesetzten Feuerwehren, unter anderem bei
Großbränden
Elementarereignissen (Hochwasser, Sturm usw.)
- Rettungseinsätzen
- Notversorgung der Bevölkerung
- Freimachen von Verkehrswegen
- Mitwirkung zur Wiederherstellung von Nachrichtenverbindungen und Energieversorgung
- Stellung von Einsatzreserven während größerer Einsätze und Großveranstaltungen, um hinzukommende Einsätze abzudecken u. v. m.
Die Rechtsgrundlagen für die Aufstellung von Katastrophenhilfsdiensteinheiten durch den Landesfeuerwehrverband Niederösterreich bilden das NÖ Katastrophenhilfegesetz (NÖ KHG), LGBl. 4450 und das NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG), LGBl. 4400.