
Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Abgabeneinhebung
im Verwaltungsbezirk Hollabrunn
Znaimerstraße 59
2020 Hollabrunn
Tel.: 02952/5373
Fax: 02952/5373-14
E-Mail: office(at)gvhollabrunn.at
www.abfallverband.at/hollabrunn
Bürozeiten:
Montag bis Freitag - 08:00 bis 12:00 Uhr
Abfallverband Hollabrunn
Abfallentsorgung nach DEINEN/IHREN Wünschen
Dem Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Abgabeneinhebung im Verwaltungsbezirk Hollabrunn gehören 24 Mitgliedsgemeinden an, das sind alle Gemeinden des Verwaltungsbezirkes Hollabrunn.
Der von den Gemeinden übertragene Aufgabenbereich des Gemeindeverbandes umfasst
- die Aufgaben auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft für alle 24 Gemeinden,
- die Einhebung der Kommunalsteuer für 7 Gemeinden,
- der Vollzug der Rattenbekämpfung in 22 Gemeinden, und
- seit 2019 die Einhebung der Seuchenvorsorgeabgabe für alle 24 Gemeinden.
Der Gemeindeverband Hollabrunn hat sämtliche Aufgaben der Abfallwirtschaft von den Gemeinden übernommen. So obliegt dem Gemeindeverband (beispielhafte Aufzählung) die
Erlassung der Abfallwirtschaftsverordnung,
Ermittlung der Verpflichtung zur Teilnahme an der öffentlichen Müllabfuhr,
Bescheid mäßige diesbezügliche Verpflichtung der Liegenschaftseigentümer,
Festlegung, Bemessung, Vorschreibung, Einhebung und Einbringung der Abfallwirtschafts-gebühren und -abgaben,
verwaltungsrechtliche und abfallrechtliche Geschäftsführung,
Eigentum an den Sammelbehältern im Holsystem,
Zustellung, Austausch und Abholung der Sammelbehälter im Holsystem,
Errichtung, Ausstattung, Betrieb und Personalbeistellung für die Sammelzentren und Strauchschnittübernahmeplätze,
Anstellung, Anweisung und Schulung der Mitarbeiter der Sammelzentren und Strauch-schnittübernahmeplätze,
vertraglichen Vereinbarungen mit Transporteuren, Entsorgern und Verwertern der übernommenen Abfälle,
vertragliche Vereinbarungen mit Sammelsystemen hinsichtlich Verpackungsverordnung und Elektroaltgeräte-Verordnung,
Beteiligung an Gesellschaften des Handelsrechtes zum Betrieb einer Umladestation (ARGUS Hollabrunn) und zur gesetzeskonformen Behandlung von Rest- und Sperrmüll, Altspeisefetten, etc. (NÖ BAWU GesmbH)
gesetzlich vorgesehenen statistischen Meldungen sowie die Meldung ins EDM,
Information der Bürger der Verbandsgemeinden zu abfallwirtschaftlichen Fragen durch Abfuhrpläne, Verbandszeitungen und soziale Medien,
Erteilung persönlicher bzw. telefonischer Auskünfte durch Verbandsmitarbeiter im Verbandsbüro und bei den Sammelzentren