Wasserbezugsgebühr

Die Wasserbezugsgebühren werden für Liegenschaften, für die ein Wassermesser beigestellt ist, nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet.

Die Grundgebühr für 1 m³ Wasser wurde mit € 2,10 exkl. 10 % USt. festgesetzt.