Wasseranschlussabgabe

Gemäß § 6 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 ist für den Anschluss an die Gemeindewasserleitung eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten. Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ist derart zu berechnen, dass die Berechnungsfläche für das angeschlossene Grundstück mit dem Einheitssatz vervielfacht wird.

Die Berechnungsfläche ist so zu ermitteln, dass die Hälfte der bebauten Fläche
•bei Wohngebäuden mit der um eins erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschoße
•in allen anderen Fällen verdoppelt
und das Produkt um 15 % der unbebauten Fläche, höchstens um 15 % von 500 m², vermehrt wird.

Der Einheitssatz zur Berechnung der Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung wurde mit € 6,92 exkl. 10 % USt. festgesetzt.