Volksbegehren

Volksbegehren

Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge von Bürgerinnen/Bürger. Diese können dadurch selbst ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einleiten.

Gegenstand eines Volksbegehrens kann nur eine Angelegenheit sein, für die der Bundesgesetzgeber zuständig ist. Eine Angelegenheit der Vollziehung oder die Änderung eines Landesgesetzes kann daher nicht mit einem Volksbegehren angeregt werden. Allerdings sind in den Verfassungen aller Bundesländer Landesvolksbegehren vorgesehen.

Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein Volksbegehren umgesetzt werden soll.

Derzeit AKTUELLE Volksbegehren finden sie unter diesem Link.

26.06.2023