
Außenansicht Schulische Tagesbetreuung in der Volksschule Nappersdorf-Kammersdorf
@Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf
Die Freizeitpädagogin und die Betreuerin üben ihren Beruf mit viel Fach- und Sozialkompetenz aus. Durch eine fundierte pädagogische, psychologische und didaktische Ausbildung ist eine kompetente und anspruchsvolle Nachmittagsbetreuung der Kinder gewährleistet.
Die Kinder genießen eine liebevolle Nachmittagsbetreuung durch:
Janine Vokurka, Freizeitpädagogin
Mag. Astrid Zeitlberger, Betreuerin
Öffnungszeiten:
- Von Montag bis Donnerstag ab Unterrichtsende bis 17:00 Uhr und am Freitag ab Unterrichtsende bis 15:00 Uhr.
- An schulautonomen Tagen oder in den Ferien richtet sich der schulische Tagesbetreuung nach den Öffnungszeiten der Volksschule.
- In den Sommerferien findet bei Bedarf eine Betreuung statt!
Abholzeiten der Kinder:
15:00 Uhr
16:00 Uhr
17:00 Uhr
Kosten der schulischen Tagesbetreuung (Freizeitteil/Nachmittag):
- Für die Betreuung der Kinder wird unabhängig von der tatsächlichen Beaufsichtigungsdauer bzw. tatsächlicher zeitlicher Inanspruchnahme, monatlich ein Betreuungsbeitrag (laut Bedarfserhebung) in folgender Höhe eingehoben:
Betreuung 5 Tage pro Woche € 50,00/Monat
Betreuung 3 Tage pro Woche € 35,00/Monat
Bei Anmeldungen innerhalb des Monats ist für den betreffenden Monat der volle Betreuungsbeitrag zu leisten. - Für den Besuch der schulischen Tagesbetreuungseinrichtung der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf ist ein monatlicher Unkostenbeitrag von € 5,00 (für den Ankauf von Spielsachen, Büchern, Bastelmaterial usw.).
Bei Anmeldungen innerhalb des Monats ist für den betreffenden Monat der volle Unkostenbeitrag zu leisten. - Essensbeitrag in Höhe von € 3,50 pro Mittagessen
Wenn das Kind den Hort wegen Verhinderung (z. B. Krankheit) nicht besucht und bis spätestens 09:00 Uhr keine Essensabmeldung durch die Eltern (Erziehungsberechtigten) erfolgt, wird der Essensbeitrag in voller Höhe verrechnet.
Alle anfallenden Kosten werden monatlich mittels Zahlschein vorgeschrieben (Fälligkeit: 14 Tage nach Erhalt der Vorschreibung durch die Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf).