Kommunalsteuer

Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe.

Die Kommunalsteuer betrifft alle Unternehmen, die DienstnehmerInnen in einer im Gemeindegebiet gelegenen Betriebsstätte beschäftigen. 

Die Kommunalsteuer beträgt 3 % von der Bemessungsgrundlage (= Arbeitslöhne der DienstnehmerInnen). Die Kommunalsteuer ist monatlich zu entrichten und einmal im Jahr zu erklären. Fälligkeit für die monatliche Zahlung ist der 15. des Folgemonats. Fälligkeit zur Einreichung der Jahreserklärung ist der 31. März des Folgejahres.

ACHTUNG! Wenn eine Betriebsstätte während des Kalenderjahres geschlossen wird, ist die Jahreserklärung binnen einem Monat nach Schließung der Betriebsstätte fällig.