Kanalbenützungsgebühr

Gemäß § 5 NÖ Kanalgesetz 1977 ist für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich durch Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen.

Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr wurde mit € 2,78 exkl. 10 % USt. festgesetzt. 

Für Liegenschaften, von denen Schmutzwässer und Niederschlagswässer in das öffentliche Kanalsystem eingeleitet werden, beträgt der um 10 % erhöhte Einheitssatz € 3,06 exkl. 10 % USt.