Friedhofsgebühren

Grabstellengebühren:

Die Grabstellengebühren (für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bzw. 30 Jahre erstmalig bei Grüften mit der Möglichkeit der Erneuerung wie bei den übrigen Grabstellen) betragen für

  • Erdgrabstellen (zur Beerdigung bis zu zwei Leichen) € 150,00
  • Erdgrabstellen (zur Beerdigung bis zu vier Leichen) € 300,00
  • gemauerte Grabstellen (Grüfte zur Beerdigung bis zu drei Leichen) € 1.500,00
  • gemauerte Grabstellen (Grüfte zur Beerdigung bis zu sechs Leichen) € 3:000,00
  • Urnensäulen (zur Beisetzung von Urnen bzw. Aschenkapseln) € 100,00

 

Verlängerungssgebühren:

  • Für Erdgrabstellen und Urnensäulen wird die Verlängerungsgebühr (für weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils zehn Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
  • Für Grüfte wird die Verlängerungsgebühr (für weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils zehn Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

 

Beerdigungsgebühren:

Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei der

  • Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab € 780,00
  • Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen € 250,00
  • Beisetzung einer Leiche in einer Gruft € 850,00
  • Beisetzung einer Urne in einer Gruft für Leichen € 850,00
  • Beisetzung einer Urne in einer Urnenstele/Urnensäule € 100,00
  • Die Beerdigungsgebühr von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der oben festgesetzten Gebührensätze.
  • Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach den oben festgesetzten Gebührensätzen um € 600,00.

 

Enterdigungsgebühren:

Die Enterdigungsgebühren (für Enterdigung, Exhumierung einer Leiche) beträgt das Zweifache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.

 

Gebühren für die Benützung der Leichenkammer und der Aufbahrungshalle:

  • Die Gebühr für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage) beträgt für jeden angefangenen Tag € 30,00
  • Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt für jeden angefangenen Tag € 30,00