Bereitstellungsgebühr

Gemäß § 9 Abs. 1 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 ist für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten.

Für einen Wassermesser mit einer Verrechnungsgröße von 3 m³/h wurde die jährliche Bereitstellungsgebühr mit €   60,00 exkl. 10 % USt. festgesetzt.

Für einen Wassermesser mit einer Verrechnungsgröße von 7 m³/h wurde die jährliche Bereitstellungsgebühr mit € 140,00 exkl. 10 % USt. festgesetzt.